Die Schülerin/ Der Schüler : hat gegen folgende Teile der Schul/Hausordnung verstoßen und sich deshalb zur Züchtigung im Erziehungszimmer einzufinden. Die Schülerin/ der Schüler hat rechtzeitig vor Beginn der Züchtigung zu duschen, sich ein Nachthemd und Hausschuhe anzuziehen. Die Schülerin/ der Schüler hat an der Strafzimmertür anzuklopfen und zu warten bis sie zum Eintreten aufgefordert wird. Diese Maßnahme dient auch der Diskretion gegenüber anderen Schüler/innen die gerade bestraft werden. Für das pünktliche erscheinen ist allein die Schüler/in verantwortlich, unpünktliches Erscheinen oder Verweigern der Züchtigung werden gesondert bestraft. Die Züchtigung erfolgt auf den nackten Hintern bzw. die nackten Schenkel. Striemen und Sitzbeschwerden sind hierbei erwünscht. Die Züchtigung ist Durchzuführen amTag, Datum, Uhrzeit _______________________________________ Name, Unterschrift |